EINFACH KONFORM

MIT BIOMASS ADVISORS

– VON RED III/SURE ÜBER EUDR BIS ESG-REPORTING

EINFACH KONFORM

MIT BIOMASS ADVISORS

– VON RED III/SURE

ÜBER EUDR BIS ESG-REPORTING

`

PRAGMATISCHE ZERTIFIZIERUNGS- UND NACHHALTIGKEITSBERATUNG
FÜR KRAFTWERKSBETREIBER, HÄNDLER, AUFBEREITER UND WEITERE MARKTTEILNEHMER

Sicher ins SURE-Erstaudit: BIOMASS ADVISORS unterstützt Sie dabei, Zertifizierungsanforderungen strukturiert,
audit-fähig und ohne zusätzlichen internen Aufwand umzusetzen.

Pragmatische Zertifizierungs- und Nachhaltigkeitsberatung für Kraftwerksbetreiber, Händler, Aufbereiter und weitere Marktteilnehmer.

Sicher ins SURE-Erstaudit: BIOMASS ADVISORS unterstützt Sie dabei, Zertifizierungsanforderungen strukturiert, audit-fähig und ohne zusätzlichen internen Aufwand umzusetzen.

RED III, BioSt-NachV, EEG, EU-ETS –
WARUM SIE JETZT HANDELN SOLLEN!

Viele Marktteilnehmer der Biomasse-Branche stehen aktuell unter erheblichem Handlungsdruck. Im Rahmen der RED III ändert sich auch die nationale Umsetzung über die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Zukünftig müssen Kraftwerke mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von mindestens 7,5 MW die eine Förderung erhalten, die Nachhaltigkeit ihres eingesetzten Brennstoffs (Input) und des erzeugten Stroms (Output) nachweisen. Relevante Förderungen sind hier beispielsweise eine EEG-Förderung oder die Befreiung von CO2-Abgaben im Rahmen des EU-ETS / TEHG. Dies betrifft somit auch die gesamte vorgelagerte Lieferkette, also die Lieferanten. Sollte das Kraftwerk oder die Lieferanten die Nachhaltigkeit nicht lückenlos nachweisen können, drohen Förder- und Umsatzausfälle oder sogar zusätzliche CO2-Abgaben.

Abhilfe bieten hier strukturierte und standardisierte Zertifizierungssysteme wie SURE-EU – doch die Materie ist neu, umfangreich und komplex. Der damit verbundene Organisationsaufwand ist dadurch erheblich, und in vielen Unternehmen fehlen die internen Kapazitäten und das Know-how. Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen dürfen jedoch nicht beratend tätig werden. Auch den Verbänden fehlt die Zeit die große Anzahl an Marktteilnehmern Schritt für Schritt zum Zertifikat zu bringen.

RED III, BioSt-NachV, EEG, EU-ETS –
WARUM SIE JETZT HANDELN SOLLEN

Viele Marktteilnehmer der Biomasse-Branche
stehen aktuell unter erheblichem Handlungsdruck.
Im Rahmen der RED III ändert sich auch die nationale Umsetzung über die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV).

Zukünftig müssen Kraftwerke mit einer Gesamt- feuerungswärmeleistung von mindestens 7,5 MW die eine Förderung erhalten, die Nachhaltigkeit ihres eingesetzten Brennstoffs (Input) und des erzeugten Stroms (Output) nachweisen. Relevante Förderungen sind hier beispielsweise eine EEG-Förderung oder die Befreiung von CO2-Abgaben im Rahmen des EU-ETS / TEHG. Dies betrifft somit auch die gesamte vorgelagerte Lieferkette, also die Lieferanten. Sollte das Kraftwerk oder die Lieferanten die Nachhaltigkeit nicht lückenlos nachweisen können, drohen Förder- und Umsatzausfälle oder sogar zusätzliche CO2-Abgaben.

Abhilfe bieten hier strukturierte und standardisierte Zertifizierungssysteme wie SURE-EU – doch die Materie ist neu, umfangreich und komplex. Der damit verbundene Organisationsaufwand ist dadurch erheblich, und in vielen Unternehmen fehlen die internen Kapazitäten und das Know-how. Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen dürfen jedoch nicht beratend tätig werden.
Auch den Verbänden fehlt die Zeit die große Anzahl an Marktteilnehmern Schritt für Schritt zum Zertifikat zu bringen.

SO MACHEN WIR SIE „AUDIT-READY“

FÜR DIE SURE-ZERTIFIZIERUNG

BIOMASS ADVISORS unterstützt alle Marktteilnehmer der Biomass-Branche dabei,
regulatorische Anforderungen aus RED III und der BioSt-NachV strukturiert, praxisnah
und audit-bereit umzusetzen.Im Fokus steht dabei die sichere und für sie einfache
Vorbereitung auf Zertifizierungs- und Nachweisanforderungen im laufenenden Betrieb.

SO MACHEN WIR SIE „AUDIT-READY“

FÜR DIE SURE-ZERTIFIZIERUNG

BIOMASS ADVISORS unterstützt alle Marktteilnehmer der Biomass-Branche dabei, regulatorische Anforderungen aus RED III
und der BioSt-NachV strukturiert, praxisnah
und audit-bereit umzusetzen.
Im Fokus steht dabei die sichere und für Sie einfache Vorbereitung auf Zertifizierungs- und Nachweisanforderungen im laufenden Betrieb.

FLEXIBLE UNTERSTÜTZUNG IN DER AUDIT-VORBEREITUNG

Erstzertfizierungs-Support

Planungsworkshops zu Erstzertifizierung

Schulungen

Zertfizierungsservice

FLEXIBLE UNTERSTÜTZUNG
IN DER AUDIT-VORBEREITUNG

Erstzertfizierungs-Support

Planungsworkshops zu Erstzertifizierung

Schulungen

Zertfizierungsservice

ERGEBNIS:

50 % SCHNELLER ZUM ERSTAUDIT

BIS ZU 90 % WENIGER INTERNE AUFWÄNDE

MIT GUTEM GEFÜHL ZUM ERSTAUDIT

ERGEBNIS

50 % SCHNELLER ZUM ERSTAUDIT

BIS ZU 90 % WENIGER INTERNE AUFWÄNDE

MIT GUTEM GEFÜHL INS ERSTAUDIT

SURE AUDIT-BEGLEITUNG:
IHR WEG ZU ZERTIFIZIERT NACHHALTIGER BIOMASSE.

SURE AUDIT-BEGLEITUNG:
IHR WEG ZU ZERTIFIZIERT
NACHHALTIGER BIOMASSE.

WARUM BIOMASS ADVISORS?

WIR VERBINDEN THEORIE UND PRAXIS!

0
Jahre in der Biomasse- und Erneuerbaren Energienbranche
0
erfolgreiche Audits
0
zufriedene Kunden und Kooperationspartner

WARUM BIOMASS ADVISORS?

WIR VERBINDEN THEORIE UND PRAXIS!

0
Jahre in der Biomasse- und Erneuerbaren Energienbranche
0
zufriedene Kunden und Kooperationspartner
0
erfolgreiche Audits

FAQ – Häufige Fragen zu RED III, BioSt-NachV und SURE-Zertifizierung

Die RED III ist die überarbeitete EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie und verschärft unter anderem Anforderungen an Nachhaltigkeit und Treibhausgaseinsparungen bei Biomasse. Für Kraftwerksbetreiber und Ihre Lieferanten ist sie relevant, weil diese Anforderungen über die BioSt-NachV eine Grundlage für die EEG-Förderung beziehungsweise die Befreiung von CO2-Abgaben sind.

Betroffen können insbesondere Betreiber und Lieferanten von Biomasseheizkraftwerken mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von mehr als 7,5 MW sein. Außerdem gilt zu prüfen, ob der Strom oder die Wärme aus Biomasse gesetzliche Nachhaltigkeitsnachweise im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) oder des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) erfordert.

Wenn Ihr Unternehmen unter die RED III/BioSt-NachV fällt, kann der Nachweis der Nachhaltigkeit über ein anerkanntes System wie SURE erbracht werden. Nachzuweisen sind typischerweise die nachhaltige Herkunft der Biomasse, zertifizierte Lieferanten, Massenbilanzierung, Prozessdokumentation, Nachhaltigkeitsnachweise und – je nach Fall – Treibhausgasdaten.

Eine Erstzertifizierung auf eigene Faust dauert laut Erfahrungsberichten circa sechs Monate. Durch die externe Unterstützung eines erfahrenen BIOMASS ADVISORS ist eine Erstzertifizierung je nach Mitwirkung in drei Monaten möglich, bei geringer Komplexität gegebenenfalls auch schneller.

BIOMASS ADVISORS unterstützt von der Betroffenheitsprüfung über die Projektplanung, Gap-Analyse, den Aufbau und die Inbetriebnahme des Managementsystems, bei Nachhaltigkeitsnachweisen und der Audit-Vorbereitung bis zur Begleitung und Nachbereitung des Erstaudits. Für bereits oder künftig zertifizierte Unternehmen übernehmen wir die laufende Betreuung des gesamten Managementsystems oder einzelner Teilbereiche.

FAQ – Häufige Fragen zu RED III, BioSt-NachV und SURE-Zertifizierung

Die RED III ist die überarbeitete EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie und verschärft unter anderem Anforderungen an Nachhaltigkeit und Treibhausgaseinsparungen bei Biomasse. Für Kraftwerksbetreiber und Ihre Lieferanten ist sie relevant, weil diese Anforderungen über die BioSt-NachV eine Grundlage für die EEG-Förderung beziehungsweise die Befreiung von CO2-Abgaben sind.

Betroffen können insbesondere Betreiber und Lieferanten von Biomasseheizkraftwerken mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von mehr als 7,5 MW sein. Außerdem gilt zu prüfen, ob der Strom oder die Wärme aus Biomasse gesetzliche Nachhaltigkeitsnachweise im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) oder des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) erfordert.

Wenn Ihr Unternehmen unter die RED III/BioSt-NachV fällt, kann der Nachweis der Nachhaltigkeit über ein anerkanntes System wie SURE erbracht werden. Nachzuweisen sind typischerweise die nachhaltige Herkunft der Biomasse, zertifizierte Lieferanten, Massenbilanzierung, Prozessdokumentation, Nachhaltigkeitsnachweise und – je nach Fall – Treibhausgasdaten.

Eine Erstzertifizierung auf eigene Faust dauert laut Erfahrungsberichten circa sechs Monate. Durch die externe Unterstützung eines erfahrenen BIOMASS ADVISORS ist eine Erstzertifizierung je nach Mitwirkung in drei Monaten möglich, bei geringer Komplexität gegebenenfalls auch schneller.

BIOMASS ADVISORS unterstützt von der Betroffenheitsprüfung über die Projektplanung, Gap-Analyse, den Aufbau und die Inbetriebnahme des Managementsystems, bei Nachhaltigkeitsnachweisen und der Audit-Vorbereitung bis zur Begleitung und Nachbereitung des Erstaudits. Für bereits oder künftig zertifizierte Unternehmen übernehmen wir die laufende Betreuung des gesamten Managementsystems oder einzelner Teilbereiche.

KONTAKTIERE UNS!

Zwischen regulatorischem Anspruch und operativer Realität braucht es klare, umsetzbare Strukturen – und die Weichen dafür werden durch Sie gestellt.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Anforderungen aus RED III und BioSt-NachV umsetzen können. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich beraten!

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